Ihre Fragen – unsere Antworten
Muss ich ein Taxi vorbestellen?
Sie müssen ein Taxi nicht zwingend vorbestellen. Um Ihnen die bestmögliche Verfügbarkeit zu gewährleisten, raten wir jedoch dazu, die Bestellung rechtzeitig zu tätigen.
Was kostet die Taxifahrt in Rheine?
Der Fahrpreis wird per Taxameter ermittelt. In Rheine gilt die Taxitarifverordnung des Kreises Steinfurt mit folgender Tarifstruktur ab 01.09.2019:
Grundpreis an Werktagen zwischen 06:00 und 22:00 Uhr: 3,40 Euro
Grundpreis an Werktagen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 24:00 Uhr: 3,80 Euro
Kilometerpreis an Werktagen zwischen 06:00 und 22:00 Uhr: 2,10 Euro
Kilometerpreis an Werktagen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr: 2,20 Euro
Grundpreis bei ausdrücklicher Bestellung eines Großraumtaxis oder Zustieg von mehr als 4 Fahrgästen werktags zwischen 06:00 und 22:00 Uhr: 8,40 Euro
Grundpreis bei ausdrücklicher Bestellung eines Großraumtaxis oder Zustieg von mehr als 4 Fahrgästen
werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 00:00 und 24:00 Uhr: 8,80 Euro
Wartezeitgebühr je Stunde (Die Berechnung erfolgt über den Taxameter): 33,00 Euro
Muss ich in das erste Taxi am Stand einsteigen oder kann ich mir einen Wagen aussuchen?
Sie haben grundsätzlich freie Wahl, mit welchem Taxi Sie fahren möchten. Es muss allerdings für das gewählte Taxi möglich sein, aus der Wartespur auszuscheren. Ist das nicht möglich, dürfen die vorne stehenden Taxis das gewählte Taxi nicht an der Abfahrt hindern. Nette Kolleg:innen werden dennoch freundlich darauf hinweisen, dass das erste Taxi schon am längsten auf seine Fahrt wartet, und darum bitten, dort einzusteigen. Eine nette Geste, aber Sie sind nicht verpflichtet, darauf einzugehen.
Was zählt der Taxameter eigentlich?
Der Taxameter zählt die Strecke und die Zeit. Bei langsamer Fahrt oder Stillstand zählt der Taxameter die Zeit (Grundlage 33 Euro pro Stunde), bei normaler Fahrt den Kilometerpreis gem. Taxitarif.
Kann ich einen Festpreis für meine Taxifahrt vereinbaren?
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes (Kreis Steinfurt) dürfen keine Festpreise vereinbart werden; es gilt die Tarifpflicht. Für Fahrten, die außerhalb des Pflichtfahrgebietes beginnen oder enden, dürfen Festpreise vereinbart werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Taxi und einem Mietwagen?
Es gibt klare juristische Unterschiede zwischen Taxen und Mietwagen.
Taxi:
Taxen sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Damit gibt es eine Pflicht zur Beförderung ebenso wie eine Betriebspflicht. Tarife werden von den Gebietskörperschaften innerhalb des Pflichtfahrgebietes bindend vorgeschrieben. Das bedeutet, dass eine Festpreisvereinbarung für Fahraufträge nicht zulässig ist. Fahrten bis 50 Kilometer enthalten den verminderten Steuersatz von 7 % MwSt., darüber hinaus 19 % MwSt. Für die Preisermittlung dient ein Taxameter.
Das Taxi darf sich in der Betriebssitzgemeinde an Taxihalteplätzen für Fahraufträge bereithalten. Fahrgäste dürfen in ein Taxi ihrer Wahl einsteigen. Das Taxi darf auch per Bestellung zu einem Kunden geschickt werden.
Mietwagen:
Mietwagen dagegen sind kein Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie haben keine Pflicht zur Beförderung, keine festgelegten Tarife und keine Betriebspflicht. Preise werden von den Unternehmen definiert, sie orientieren sich an der Nachfrage und können auch von Fall zu Fall stark variieren. Die Fahrpreisermittlung kann mit dem Wegstreckenzähler ermittelt werden, es sind aber auch Festpreisvereinbarungen möglich. Fahrten mit dem Mietwagen enthalten grundsätzlich 19 % MwSt.
Der Mietwagen darf sich nur am Betriebssitz des Unternehmens für Fahraufträge bereithalten und muss nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren. Er darf nur Fahraufträge ausführen, welche am Betriebssitz (telefonisch, digital oder persönlich) bestellt wurden.
Was bedeutet ein rot blinkendes Taxischild?
Wenn am Taxischild mehrere LEDs in Rot blinken hat der/die Fahrer:in den Taxialarm ausgelöst. Es sollte sofort die Polizei verständigt werden, weil der/die Fahrer:in sich offensichtlich in Not befindet.
Was ist ein Rollstuhltaxi?
Bei einem Rollstuhltaxi handelt es sich um ein Fahrzeug, welches durch besondere Umbaumaßnahmen eine sichere Beförderung von Menschen im Rollstuhl gewährleistet.
Wie kann ich ein Taxi oder Mietwagen bestellen?
Sie können jederzeit telefonisch ein Taxi bei uns bestellen. Gerne nehmen wir Ihre Bestellung auch über unsere hauseigene, innovative App entgegen.
Kann ich meine Taxifahrt auch mit Kreditkarte bezahlen?
Gerne können Sie Ihre Fahrt bei uns auch bargeldlos bezahlen. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten, EC-Karten, sowie die Payment-Dienste Google Pay und Apple Pay.
Was ist ein Inklusionstaxi?
Inklusionstaxen sind multifunktionale, barrierefreie Fahrzeuge. Die umgebauten Taxen ermöglichen den Nutzenden (z.B. Rollstuhlfahrer:innen) mehr Teilhabe an der Mobilität und erweitern das inklusive Mobilitätsangebot für barrierefreie und spontane Fahrtmöglichkeiten.
Ist meine Taxifahrt jetzt in der Coronakrise sicher?
Für die größtmögliche Sicherheit haben wir unsere Fahrzeuge mit einer Trennwand aus Makrolon mit KBA-Zulassung ausgerüstet. Diese verhindert, dass ein Großteil der Atemluft auf direktem Weg zu den Fahrzeuginsassen gelangen kann. Zusätzlich desinfizieren unsere Fahrer:innen häufig alle Flächen, die mit den Fahrzeuginsassen in Kontakt geraten, mit Flächendesinfektionstüchern. Soweit vorrätig, werden unsere Fahrer:innen mit Mundschutz ausgestattet.